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…..die einem zusteht.
- Von René Schindler
- Lesedauer: 8 Minuten
- Wie man Berufliche Qualifikationen aus anderen Ländern in Deutschland anerkennen lassen kann
Oder: Qualifikationen aus anderen Ländern und deren Verwertbarkeit in Deutschland.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) – ein Wortungetüm und was es ist:
Stell Dir einmal folgendes vor: Du hast eine gute, qualifizierte Ausbildung genossen. Auf Grund mangelnder sozialer und wirtschaftlicher Perspektiven in Deinem Heimatland wanderst Du aus, z.B. nach Deutschland.
Dort verrichtest Du lediglich sogenannte Hilfarbeiter- und Aushilfsjobs und wirst „Gastarbeiter“ genannt. Viele Jahrzehnte später erklärt Dir Dein Enkel, dass es ein sog. „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“ (BQFG) gibt. Wahrscheinlich verstehen viele jetzt als Leser:innen nur Bahnhof.

Meinem italienischem Großvater erging es so, als er in den 1960er Jahren der Arbeit wegen nach Deutschland zog. Zu der Zeit war es gleich, welche fachlichen Qualifikationen man aus dem Heimatland mitbrachte. Man hatte das Los des Hilfsarbeiters zu ertragen.
Das hat sich nun geändert. Im Jahr 2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen fast aller Fraktionen die deutsche Fassung der EU Anerkennungsnovelle.
Mit diesem Gesetz wollte dem drohenden Fachkräftemangel begegnen und es war für seit längerer Zeit bereits in Deutschland lebenden Migrant:innen konzipiert. Die Flüchtlingsbewegung 2015ff. war zu dieser Zeit noch kein Thema.
Für welche Berufe?
Zur kurzen Einordnung: Das Anerkennungsgesetz definiert zwei Gruppen von Berufsqualifikationen, solche die anerkannt werden müssen, das sind alle sogennanten reglementierte Berufe wie alle Gesundheits- und Erziehungsberufe und Handwerksmeister.
Berufe im dualen Ausbildungssystem der Kammern (IHK und Handwerkskammern) unterliegen keiner Pflicht zur Anerkennung. Eine Berufsanerkennung empfiehlt sich aber, da bei Bewerbungen Chancengleichheit vorliegt, das Diplom aus dem Ursprungsland mit einem deutschen Äquivalenz-Beruf vergleichbar ist und Aufstiegsfortbildungen (welche auf dem Ausbildungsberuf aufbauen) möglich sind, wie zum Handelsfachwirt o.ö.
Im Folgenden möchte ich mich weniger mit der Theorie auseinandersetzen, sondern euch praktische Handlungshilfen geben. EinesVorweg: Die meisten Berufsanerkennungsverfahren finden in den reglementierten Berufen statt, so im Gesundheitswesen (ca. 20.000 in 2018), den Kaufleuten für Büromangement, Mechatroniker und Elektriker sind die Berufe welche am meisten bei den nicht reglementierten Berufen anerkannt werden (ca. 1.700 in 2018).

Das Verfahren an sich ist einfach erklärt, ich zeige nun die Unterstützungsinfrastruktur auf.
5 Stellen, die weiterhelfen:
Der erste Schritt ist der Anerkennungsfinder. Ihr findet diesen auf dieser Website, die sich einfach navigieren lässt und selbsterklärend aufgebaut ist.
Dort gibt man den gewünschten Beruf ein, bekommt das deutsche Äquivalent aufgezeigt und auch die betreffende Anerkennungsstelle aufgezeigt. Bestimmte Berufe werden lokal anerkannt, z.B. diejenigen im Gesundheitswesen, andere wie die dualen Ausbildungsberufe der IHKen zentral. (Eine Ausnahme besteht für Wuppertal und Hannover, dort ist die jeweilige Kammer vor Ort für das Anerkennungsverfahren zuständig).
2. Die zentrale Stelle für die IHKen ist die IHK FOSA in Nürnberg. Auch dort erhält man alle gewünschten Infos und die Anträge. Benötigt werden für das Anerkennungsverfahren alle Dokumente der beruflichen Qualifikation, übersetzt und notariell beglaubigt.
Die deutschen Anerkennungsstellen vergleichen die Inhalte des gelernten Berufes mit denen des deutschen Äquivalenzberufes, die Vergleichsgrundlage ist immer die aktuelle Ausbildungsordnung des Berufes. Bei einer Übereinstimmung der Inhalte des ausländischen Berufes, wird das Diplom dem deutschen Abschluss gleichgestellt. Für Handwerksberufe liegt die Zuständigkeit bei den lokalen 53 Handwerkskammern der Region.
Bei Abweichungen wird festgehalten in welchen Bereichen es diese gibt und wie diese Lücken durch Schulungen geschlossen werden können. Dies nennt man Teilanerkennung. Und ist ein großer Schritt auf dem weg zu vollwertigen Anerkennung.
Die meisten Qualifikationen, welche eingereicht werden, sind solche aus osteuropäischen Ländern und die Nationalität der meisten Anerkennungssuchenden ist…. deutsch. Ja richtig gelesen. Viele der Migrant:innen welche am Berufsanerkennungsverfahren teilnehmen haben die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
3. Natürlich existieren im Ausbildungsniveau der Länder starke Unterschiede. Wirf doch einmal einen Blick in die Inhalte von z.B. syrischer Ausbildungsberufe. Das Institut der deutschen Wirtschaft sammelt diese in seinem BQ Portal, wo aus vielen Ländern das Ausbildungs- und Berufssystem dargestellt wird und die Lehrinhalte einzelner Berufe transparent gemacht werden. Überzeug dich selbst.
Zugegeben, wir in Deutschland haben mit dem dualen System etwas Besonderes geschaffen, das es so vergleichbar nur in wenigen Staaten dieser Erde gibt. Gesundheitspflegekräfte aus Südeuropa z.B. absolvieren ein Studium – während dieser Beruf in Deutschland ein dualer Ausbildungsberuf ist.
Die Kosten des Verfahrens
4. Denn neben den allgemeinen Gebühren der Kammer (600,-€) kommen Übersetzungs- und Beglaubigungsgebühren dazu. Die Kostenübernahme ist nicht einheitlich geregelt. Die Bundesagenturen für Arbeit können Teile davon übernehmen (Regelkreis SGB II und SGB III). Es gibt zudem einen bundeseinheitlichen Zuschuss, zudem bieten einzelne Bundesländer Fördertöpfe an.
5. Der Antrag für den Bundeseinheitlichen Zuschuss ist hier einsehbar: Unternehmervertreter werden durch das von DIHK und HWK getragene Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung (UBA)“ voll unterstützt. Arbeitnehmervertreter:innen dürfen sich an das Projekt des DGB Bildungswerks e.V. wenden. Und für die Anerkennung von akademischen Berufen ist die Kultusministerkonferenz (KMK) zuständig.
Und wenn es nicht so reibungslos klappt?

Letzer Ausweg: Gang zum Gericht
Um sich gegen einen abgelehnte volle Anerkennung der ausländischen Qualifikation zu wehren, ist ein Gang zum Verwaltungsgericht notwendig, da es sich beim Spruchkörper der Anerkennungsstelle um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdÖR) handelt. Die Inhalte betreffen zwar Arbeitsbeziehungen, aber die zuständige Stelle ist nicht der Arbeitgeber.
In Betriebsvereinbarungen können transparente Regeln getroffen werden, in wie fern der Arbeitgeber kollektivvertragliche Unterstützung anbietet und in welcher monetären Höhe.
Es bleibt festzuhalten, dass es für Hunderte Berufe auch sehr viele Anerkennungsstellen gibt, bundesweite, wie für die IHKen und regionale für Handwerksberufe oder lokale für Gesundheitsberufe. Für exotische Berufe wie Fahrlehrer:innen ist sogar eine kommunale Anerkennungsstelle zuständig. Ebenso können nicht alle Berufsqualifikationen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt werden – je mehr der Beruf in die Staats- und Wirtschaftsordnung eines Landes verwoben ist, desto aussichtsloser sind die Chancen.
Ein syrischer Rechtsanwalt wird seine Qualifikationen an einer hiesigen Rechtsanwaltskammer niemals anerkannt bekommen – zu unterschiedlich sind syrisches und deutsches Recht. Bei einem Rechtsanwalt aus Österreich sähe es dagegen anders aus.
Polizisten aus anderen Ländern haben lediglich die Chance auf eine Teilanerkennung ihrer Qualifikationen. Zu restriktiv sind hier die einzelnen Landesgesetze. Die Leistungen des syrischen Rechtsanwaltes können dagegen für eine Ausbildung zum Rechtspfleger o.ä. angerechnet werden.
In Zeiten von Fachkräftemangel sind ausländische Fachkräfte für die hiesige Wirtschaft ein Gewinn. Motiviert, mit Fremdsprachenkenntnissen und im Besitz interkultureller Kompetenz bereichern sie den Betrieb.

Mein Großvater blieb sein ganzes Berufsleben in Deutschland in den 60ern und 70ern Hilfsarbeiter. Das Anerkennungsgesetz war weit weit weg; Integration und Einwanderung lagen damals nicht auf der politischen Agenda. Die aktuellen Zahlen der Anerkennung kann man übrigens hier nachlesen.
- Bildung ist Bewegung und geht einher mit neuen Erfahrungen, neuen Menschen und einer Reflektion des gelernten so dass dies nachhaltig verankert wird.
René Schindler…

verantwortete zwei Jahre die bundesweite Schulung von gesetzlichen Interessenvertretungen beim Bildungswerk des DGB in Düsseldorf. Zu seinen Hauptaufgaben zählten die Schaffung einer Anerkennungskultur in Betrieben i. S. d. BQFG, sowie der sozialpartnerschaftliche Dialog mit Kammern, Politik & Arbeitgeberverbänden. Heute verbindet er Menschen mit Chancen, baut Brücken für den Weg in eine nachhaltige Zukunft an seinem Wohnort in Frankfurt am Main und ist ehrenamtlich bei der IHK sowie am Landesarbeitsgericht Frankfurt tätig. Zu seinen Leitmotiven gehört die Sentenz: „Durch Bildung in Bewegung bleiben.“
