- Von René Schindler
- Lesezeit: 10 Minuten
- Lerne, was man als ehrenamtlicher Richter tut und wie man es wird.
- Hä? Ich verstehe nur Bahnhof
- Und das geht wie?
- Geschworene und Schöffen…
- Gerichte, Gerichte und Gerichte…
- Wer ist vom Fach?
- Die kleinen Unterschiede
- Und wie geht es wieter?

Die Richterschaft spricht ein Urteil
Oder: warum Ehrenamtliche Richter:innen das tollste Ehrenamt ist, wenn man persönlich reifen, sich weiter entwickeln möchte und sich darüber hinaus Wissen aneignen mag, wie es an deutschen Gerichten so in echt zugeht.
Hä? Ich verstehe nur Bahnhof
…..der Berufsrichter trägt eine schwarze Robe und liest ohne eine Miene zu verziehen das Urteil vor, während alle sich im Gerichtssall erheben.
„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil- Der Angeklagte Viktor Z. wird wegen schweren Raubs mit eingehender Körperverletzung zu 3,5 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. „
Die Teilnehmer im Gerichtssaal setzen sich alle wieder hin. Zu Rechten des Berufsrichters steht Margot, 52 Jahre, beschäftigt bei einem Sozialträger. Zu seiner linken, in einem schwarzen Hemd und Jeanshose stehst…. DU!! Nach dem Gerichtsprozess hast Du eine Fortbildung in den Abendstunden und am Tag davor warst Du Teil einer Radtour, welche über 200 km den Rhein entlang führte.
Und jetzt stehst Du in einem Gerichtssaal. Wie zum Teufel kommst Du dorthin? Was muss man dafür tun?? Und braucht man dafür nicht ein Jura Studium???
Und das geht wie?
Aber der Reihe nach. Ehrenamtliche Richter, oder Schöffinnen und Schöffen, sind Teil der Rechtsprechung in Deutschlannd und damit der Justiz.
Dies ist in unserer Verfassung verankert und in mehreren Gesetzen (z.B. in diesem) hervorgehoben. Und nein, den wichtigsten Einwand vorneweg – man muss kein Jura studiert haben um als Schöffe (Richter:innen ohne Robe) Teil eines Gerichtsverfahrens zu werden.
Das braucht man, um ehrenamtlich am Gericht zu urteilen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- keine einschlägigen Vorstrafen
Man ist zwar mit 18 volljährig aber mit 25 eben auch schon 7 Jahre länger. Reifer. Mit der Ausbildung fertig. Verfügt über Lebenserfahrung. Kennt das Berufsleben. Hat vielleicht schon Konflikte mit Nachbarn, den Kolleginnen & Kollegen gehabt. Das echte Leben eben. Mit 18 fehlt eben vieles noch.
Und Deutsche Staatsbürgerschaft – ja damit ist das Dokument gemeint. Weder Ariernachweis, noch Reichsbürgerdokument. Im Staatsrecht steht und fällt eben der Zugang mit der Staatbürgerschaft. Das kann man kritisieren, sich positionieren, argumentieren- aber ehrenamtlich Recht zu sprechen ist eben ein verfassungsrechtliches Gut. Daher die deutsche Staatsbürgerschaft. Egal ob man Manfred oder Murat heißt, Anne oder Ayse.

Richter urteilen unabhängig und sind nur dem Gesetz verpflichtet.
Geschworene und Schöffen…
Und keine einschlägigen Vorstrafen – sicher gibt es viele reflektierte, nachhaltige Menschen, die in jungen Jahren Konflikte mit dem Gesetz bekommen haben. Das ist doof, unfair und nicht schön. Aber eben ein Qualitativer Mindeststandard.
Und ja – Eine Vorstrafe ist mit einer Einschränkung im Leben verbunden und wenn es nur die fehlende Berufung ins ehrenamtliche Richteramt ist.
Seit 1927 sprechen in Deutschland die Vorsitzenden Berufsrichter mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern Recht. Bis zu diesem Jahr durften dies die ehrenamtlichen Richter alleine, der Berufsrichter diente lediglich als fachkundiger Experte.
Dies ist im Rechtssystem der USA immer noch so – dort heißen die Ehrenamtlichen Richter Geschworene und werden aus der Bevölkerung ernannt. Und urteilen auch abschließend.
In Deutschland sollen die Laienrichter die Sichtweise der Bevölkerung einbringen in den Prozess der Urteilsfindung- deswegen auch der Spruch aus Krimis-Im Namen des Volkes- die ehrenamtlichen Richter:innen sind quasi das Volk.
Schöff:innen und Jugendschöff:innen kommen in der Allgemeinen und der Strafgerichtsbarkeit zum Einsatz, werden für 5 Jahre ernannt und meist von gesellschaftlich relevanten Gruppen (die beiden Kirchen, Sportverbände usw.) ernannt. In der Fachgerichtsbarkeit heißen diese Personen ehrenamtliche Richter:innen (EhRis).
Man bewirbt sich um ein solches Amt oder wird dazu ernannt. Achtung– Die Partei mit dem roten Pfeil und dem Waschmittellogo aus den 90ern empfiehlt ihren Mitgliedern und Sympathisanten, sich für ehrenamtliche Richterposten aufstellen zu lassen um deren Partei Doktrin durchzubringen.
Was das bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen. Zum Glück gibt es Projekte wie dieses um die Zivilgesellschaft hochzuhalten.
Wir erinnern uns aus der Schulzeit- Es gibt eine sogenannte Gewaltenteilung: Executive, das ist die Regierung, welche Gesetze erlässt und damit unser Leben regelt, aber auch Polizei zur Überwachung und gegeben falls Sanktionierung dieser Regeln; die Legislative, die Parlamente welche die Gesetze beschließen und im Parlament mit Argumenten dafür streiten und die Judikative, die rechtssprechende Gewalt.
In die Parlamente darf sich jeder Bürger wählen lassen um Legislativ oder auch Exekutiv zu agieren.
Dies dauert selbstverständlich, ist zeitintensiv und es gilt, viele Wahlberechtigte von seiner Person oder dem Programm zu überzeugen (die Kandidatur für eine Kommunalwahl wird noch ein eigener Blogartikel).
Für die Besetzung von Ehrenamtlichen Richter:innen muss man lediglich in den Kreis derjenigen gelangen, über die abgestimmt wird – da es viele solcher Posten zu besetzen gibt (ebenso per Amt mandatierte Ersatz- oder Hilfsschöffen (m,w,d).
Die Anzahl geht in die Zehntausende.
Gerichte, Gerichte und Gerichte…
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterscheidet man zwischen Straf-, Freiwilligen und Zivil-Sachen. An diesen Gerichten werden über solche Dinge verhandelt welche man aus Krimis und Nachmittagsgerichtsshows aus den 90ern kennt – Nachbarschafts Streitereien wegen einer Hecke, die auf des Nachbar Grundstück wächst und einem Nachbarn, der mit der Heckenschere im Nacken leblos aufgefunden wird. Also die komplette Klaviatur des Zivil- und Strafrechts.
Dies sollte jedem klar sein – man kommt mit den Niederungen der Menschlichen Psyche in Kontakt. Diebstahl, Raub, Erpressung, Nötigung, Mord und Totschlag (und worin der Unterschied zwischen beiden Delikten ist), Vergewaltigung und Beleidigung zu tun. Für zartbesaitete Gemüter ist ein Einsatz als Schöffe an diesen Instanzen sicher nix.
Aber es existieren noch die Fachgerichte, an welchen ebenfalls ehrenamtliche Richter:innen wirken.
Das sind Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Verwaltungsgerichts, Finanzgerichte und Handelsgerichte. Eben alles Dinge die in unserem Leben eine Rolle spielen. Gibt es Konflikte auf der Arbeit, folgt eine Kündigung kann diesbezüglich vor dem Arbeitsgericht geklagt werden.
Die Streitparteien sind hier zwei Zivile Subjekte, wie es im Juristendeutsch heißt. Eine Person und die Firma. Oder einen Bezieher von Sozialleistungen und das Jobcenter. Ebenfalls einen Antragsteller und eine Behörde.

Kurz und bündig: Alle Gerichtsarten auf einem Blick.
Wer ist vom Fach?
Die Richter am Fachgericht heißen auch Ehrenamtliche Richter und bringen damit zum Ausdruck, keine Schöffinnen & Schöffen zu sein.
Für Ernennung an Fachgerichten ist also die Mitgliedschaft in einem Verband, einer Gewerkschaft, einer Organisation mit dem Schwerpunkt der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit Voraussetzung, da diese Organisationen die Personen an den jeweiligen Fachgerichten ernennen.
Neben den obigen Voraussetzungen der Staatsangehörigkeit, des Mindestalters und eines einwandfreien Leumundes ist für die Ernennung an die Fachgerichtsbarkeit zwingende Voraussetzung, vom Fach zu sein. Ein Arbeitnehmer (und im Idealfall Betriebsrat) mit hinreichender Berufserfahrung ist damit gewappnet, ans Arbeitsgericht berufen zu werden.
Für das Sozialgericht werden Menschen, welche bei einem der Sozialversicherungsträger (das sind Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung) beschäftigt sind, berufen. Dies ist keine ausreichende, aber eine hinreichende Bedingung.
Am Finanzgericht findet man viele Ehrenamtliche Richter, welche in der Steuerberatung tätig sind und ans Verwaltungsgericht werden Menschen aus Behörden berufen.
Ehrenamtliche Handelsrichter tagen an einer Kammer des Amtsgerichtes, deren Ernennung obliegt den lokalen Kammern (das sind IHK & HWK) und es sind Menschen, die ein Gewerbe betreiben und auf diesen Fragestellungen Experte sind.

Die Tätigkeit an einer Fachgerichtsbarkeit als ehrenamtlicher Richter ist ungemein erhellend für die eigene Tätigkeit.
Die kleinen Unterschiede
Bei den Verhandlungen an einem Fachgericht, gibt es einige Unterschiede zum Straf- und allgemeinen Zivilrecht.
Klagende Parteien sind Personen gegen Institutionen (Arbeitgeber am Arbeitsgericht, Träger der Sozialversicherung am Sozialgericht, Behörden und Kommunen am Verwaltungsgericht, Finanzämter am Finanzgericht und Unternehmen hintereinander an den Handelsgerichten) und es gibt keinen Staatsanwalt.
Die Forderungen beziehen sich aus Verletzungen von Verträgen (oder der Annahme daraus) und es hat weniger Boulevard Flair. Eine Typische Verhandlung an einem Arbeitsgericht thematisiert z.B. ob eine Kündigung rechtmäßig war oder nicht.
Dafür werden schriftliche Belege eingebracht, sich auf Gesetze, Verordnungen und teilweise auf die „höchstrichterliche Rechtsprechung“ berufen und jede Partei versucht ihre Sichtweise anhand dieser Normen so darzulegen, dass man sich den Gewinn erhofft.
Für Ehrenamtliche Richter:innen können solche Teilnahmen ungeheuer furchtsam sein – denn wo sonst erhält man für seinen Bereich solche Juristischen Infos, Vorgänge und Einblicke in Klageverfahren wie an einem Gericht, an dem man selbst mit urteilt?
Oft werden Ehrenamtliche Richter:innen ja als Beisitzer (oder sogar als Beischläfer) tituliert, welche Urteile abnicken dürfen damit der Vorsitzende Berufsrichter oder die Berufsrichterin diese verkünden darf. Das Regelwerk gibt aber etwas anderes her. Jede Person, welche ordentlich, d.h. mit Ernennungsurkunde an ein Gericht berufen wurde, ist dem Berufsrichter voll gleichgestellt!!
Dies bedeutet konkret- sind sich beide Ehrenamtlichen Richter:innen einig, dass der Berufsrichter falsch liegt, können sie diesen überstimmen. Für die Halbgötter in Schwarz oft eine persönliche Kränkung – aber im Rechtssystem absolut korrekt.
Auch das kann eine Erfahrung sein, als juristischer Laie einen Berufsrichter in dessen Urteilsfindung zu beeinflussen. Sei es im Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, oder den Finanz-, und Handelsgerichten.
Und natürlich gilt dies auch für Strafrecht und dem Ordentlichen Zivilrecht.
Und wie geht es wieter?
Wie schaut es mit der „Karriere“ als Ehrenamtlicher Richter aus?
Es gibt den sog. Instanzenzug – jede unterlegene Partei kann (das nennt sich Berufung) die nächsthöhere Instanz anrufen und dort den Fall weiterklagen. Und auch neue Tatsachen einreichen. Diese Berufungsgerichte in der Fachgerichtsbarkeit haben den Ehrfurcht gebietenden Titel „Landes“-Gericht.
Die Voraussetzungen für die ehrenamtlichen Richter ist ein Mindestalter von 30 und eine mindestens 5 Jährige Periode als ehrenamtlicher Richter an der jeweils untersten Instanz des Fachgerichtes.
Eine Stufe weiter kennt man aus Pressemitteilungen sicher die Obersten Bundes-Gerichte. Diese sind:
- Bundesarbeitsgericht in Erfurt,
- Bundesverwaltungsgericht in Leipzig,
- Bundessozialgericht in Kassel,
- Bundesfinanzhof in München
- Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Den an diesen Gerichten gesprochenen Urteilen kommen eine rechtliche Normirung, ähnlich wie einem Gesetz zu und werden auch für ähnliche Fragestellungen von anderen Richter:innen herangezogen- sind allerdings, wie jedes Urteil eines Gerichtes einer geringeren Instanz, ein Einzelfall.
Oft werden Urteile der Bundesebene im zeitlichen Ablauf und mit Veränderungen der Gesellschaft, der Technologie oder anderen Gesetzen, auch bei gleichen Sachverhalten anders entschieden – dies belegt dass Gerichte keine weltfremde Instanz in einem Raumschiff sind, sondern Teil des Lebens.
Und mit dafür verantwortlich sind u.a. ehrenamtliche Richterinnen und Richter. So wie Du, der neben Margot, 56 und dem Berufsrichter steht.
Auch an den Bundesgerichten (die auch Revisionsgerichte genannt werden) findet man die Ehrenamtlichen Richter. Dort sind allerdings, da keine neuen Beweise und Tatbestände aufgeführt werden, 2 Ehrenamtliche und 3 Berufsrichter vorzufinden.
Und diese Personen, sind zwar Laien, aber eben auch mit einem gewissen beruflichen Status ausgestattet. Am Bundesarbeitsgericht urteilen z.B. Hauptamtliche Funktionäre der Sozialpartner mit, für die ein solcher Posten natürlich zu dem Status dazugehört.
Aber es werden an genug unteren Instanzen Ehrenamtliche gesucht- im Namen des Volkes.
Urteile mit.

