KopfArbeit
- Von: René Schindler
- Lesedauer: 15 Minuten
- Lerne Arbeitszeugnisse zu verstehen
- Noten, Noten überall…
- Arbeitszeugnisse – für wen?
- Einfach oder Qualifiziert-das ist hier die Frage
- Der Inhalt und die Form
- Der Zeugnisaufbau
- Die Codes
- Wir müssen leider draußen bleiben – Verbotene Zeugniscodes

Oder: Was Hamlet in den Arbeitszeugnissen zu suchen hat.
Noten, Noten überall…
Noten, Zensuren und Leistungsbestätigungen prägen uns die ersten 20 Jahre. Wir erhalten Noten in der Schule auf Klassenarbeiten, Zwischen- und Jahreszeugnisse und Bewertungen auf Klausuren, wenn es weiter ins Studium geht.
Man kann auf einschlägigen Internetportalen Bewertungen abgeben, und auch privat vergeben wir gerne, meist ironisch, Noten.

„Das ist eine 4-„, wenn etwas sehr unterdurchschnittlich gewesen ist. Die Skalierung erfolgt dabei klassisch von 1-6, oder auch von 1-10, in der beruflichen Bildung sind es sogar Prozente (%), welche auf den Abschlusszeugnissen der Kammern (meist IHK & HWK) aufgeführt werden.
Es existieren dabei Forderungen nach zensurfreien Schulklassen oder Experimente ohne Sanktion bei Minderleistungen – z.B. mit dem Verzicht aufs Sitzenbleiben.
Zeugnisse dienen einerseits einem Leistungsnachweis, sie belegen Kenntnisse und entscheiden je nach Durchschnitt auch über die Zulassung zu bestimmten Studienfächern (wie Medizin oder Jura) oder dienen als Referenz für Testate oder Stipendien in der Beruflichen Bildung, wie dieses Beispiel zeigt.
Es gibt einen Bereich im Leben, in welchem es ebenfalls Zeugnisse gibt, allerdings ohne Noten, oder Zahlen oder Prozentwerten.
Es steht zwar Zeugnis auf dem Papier drauf aber es beinhaltet vor allem viel, viel Text, teils verschrobene Satzkonstruktionen oder gar geheime Codes.
Die Rede ist von Arbeitszeugnissen. Diese dienen vor allem dem Nachweis von Tätigkeiten in einem Beruf / einer Branche und sie sind sie für das Karriere-mäßige Vorankommen sehr nützlich.
Aber von Anfang an. Was macht ein Arbeitszeugnis so besonders und was ist wichtig dabei zu wissen?
Arbeitszeugnisse – für wen?
Wer hat eigentlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis:
- befristet Beschäftigte Arbeitnehmer:innen
- Auszubildende
- Studentische Hilfskräfte
- Praktikant:innen
- Werkstudent:innen
- Geringfügig Beschäftigte Personen
- Leihbeschäftigte
- Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes, wenn diese keine Beamte sind.
Die Grundlage für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses ergibt sich aus Gewerbeordnung (GewO), Paragraph 109.
Auszubildende haben einen Anspruch nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Paragraph 16.
Auch wenn sich innerhalb der Probezeit die Wege wieder trennen- ein Anspruch auf ein zumindest einfaches Arbeitszeugnis besteht trotz alledem.
Das führt uns zum nächsten Punkt – welche Zeugnisarten gibt es denn?

Einfach oder Qualifiziert-das ist hier die Frage
Ein einfaches Arbeitszeugnis ist die Basisversion eines Arbeitszeugnisses, wie in § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Darin zu stehen hat demnach:
- Die Dauer des Arbeitsverhältnisses, vom Eintritt bis zum Austritt
- Die Tätigkeiten, einschließlich der Kompetenzen und Funktionen sind genau aufzuführen
- Weiterbildung und innerbetriebliche Hierarchien sind aufzuführen
Der Regelfall heutzutage ist das qualifizierte Arbeitszeugnis. Das stellt eine Art Update dar, und enthält neben dem einfachen Zeugnis noch zusätzliche Beurteilungen:
- Leistungsbeurteilung, dazu zählen- Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise und Arbeitserfolge
- Verhaltensbeurteilung, dazu zählen-
Verantwortungsbereitschaft, Sozialverhalten, Beachten von Vorschriften und Führungsverhalten - So wie eine zusammenfassende Gesamtbeurteilung
Das ist jetzt alles erst mal sehr viel – aber keine Sorge, diese Punkte werden in einem eigenen Kapitel noch mal genauer unter die Lupe genommen.
Ein Zwischenzeugnis unterliegt den gleichen Anforderungen wie ein (Abschlusseine drohende Insolvenz des Arbeitgebers)-zeugnis, mit dem Unterschied, dass dies während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird.
Was können die Gründe dafür sein?
- eine drohende Insolvenz des Arbeitgebers
- eine bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gleich ob Eigen- oder Fremdkündigung um das Zwischenzeugnis für Bewerbungen zu nutzen
- bei einem Wechsel des Vorgesetzen
- bei einer Versetzung innerhalb des Unternehmens
- bei einem Wechsel des Verantwortungs- oder Tätigkeitsbereiches
- bei organisatorischen Änderungen im Betrieb, welche den Aufgabenbereich des Beschäftigten betreffen
- ebenso beim Abschluss zeitlich befristeter Projekt- oder Sonderaufgaben
- und natürlich bei einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, für Eltern- oder Pflegezeiten, Übernahme eines politischen Mandates oder die Freistellung als Mitglied des Betriebsrates
- ebenso ist ein Zwischenzeugnis eine Voraussetzung für die Zulassung zu Fortbildungs- und Aufstiegsvorhaben
Der Inhalt und die Form
Welche Anforderungen gelten bei einem Zeugnis eigentlich? Auch hier gilt es einiges zu beachten.
Formell sollte das Zeugnis (egal ob einfach oder qualifiziert, Ausbildungszeugnis) immer auf dem Geschäftspapier der Firma ausgestellt werden.
Es sollte eine Überschrift enthalten (Zeugnis, Zwischenzeugnis oder Ausbildungszeugnis) und sauber und ordentlich aussehen. Ein Verstoß, ob bewusst oder unbewusst kann als Geheimcode gesehen werden und das immer zum Nachteil des Arbeitnehmers.
Ebenso hat die Anschrift nix im Zeugnis zu suchen. Wird ein Zeugnis postalisch versendet, dann wird für die Adresse ein eigenes Anschreiben verwendet.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass man das Zeugnis zugeschickt bekommt – Zeugnisse sind per se Holschulden des Arbeitnehmers. Das Zeugnis ein Werk des Arbeitgebers. So urteilte im Jahr 1995 das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit dem Aktenzeichen Az.: 5 AZR 848/93. Ausnahmen davon sind:
- Der Arbeitnehmer ist weit weg gezogen
- der Arbeitnehmer hat ein Hausverbot, das Gelände des Arbeitgebers zu betreten, ausgesprochen bekommen
Ein weiterer, weit verbreiteter Irrtum ist es, dass man erwarten kann, sein Arbeitszeugnis in einem kuvertierten DIN A 4 Umschlag geschickt bekommt.
Zugegeben, das ist eine nette Geste eines Arbeitgebers. Das Arbeitszeugnisse sogar gefalten werden können belegt das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (hier einsehbar) das aussagt, man darf es zwar knicken, aber es sollten diese Knicke bei einem Handelsüblichen Scanner oder Kopierer eben n i c h t sichtbar sein.

Die heutigen Scanner können das verbergen- dito geknickt Zeugnisse sind auf dem Postweg erlaubt.
Ein weiterer verbreiteter Irrtum ist, dass man sein Zeugnis selbst verfassen darf. Das stimmt nicht und ist eine Pflicht des Arbeitgebers.
Gerne entledigen sich Arbeitgeber dieser Pflicht und teilen ihren Mitarbeitern mit, das doch zu verfassen.
Das ist aber fatal- Zeugnistexte zu erstellen ist eine Rechtsdienstleistung und stellt den Laien vor eine unüberschaubare Aufgabe. Besser ist es, Tätigkeitsschwerpunkte zu erstellen und dem Arbeitgeber einzureichen.
Damit kommt man zur nächsten Formalität– der Unterschrift.
Im Idealfallen unterschreiben weisungsberechtigte Personen wie Vorgesetze oder Inhaber in Verbindung mit einem Personaler. Ist ein Personaler als Unterzeichner ausgewiesen, dann ist dies ein Hinweis dass man die Zeugniscodes versteht!
Bereits ein i.A. (das bedeutet im Auftrag) unter dem Zeugnis kann als abwertend bewertet werden.
Sämtliche offensichtlichen optischen Merkmale stellen nach der Rechtsprechung einen Geheimcode dar und werten den Arbeitnehmer dadurch ab.
Das wären z.B.:
- schlechte Rächdschreypun
- falsche Punkt…, und Kommata Setzung,,
- Falsche Grammatik
- Unnötige Leerzeichen
- Fett oder Kursivdruck im Text
- große Zeilenabstände
- Angabe von Kontaktdaten von Vorgesetzten
Kommen wir zu einem ebenfalls sehr wichtigen Punkt- dem Datum wann das Zeugnis erstellt worden ist. Wie bereits erwähnt, steht im Zeugnis der Beginn und das Ende des Arbeitsverhältnisses. Im Idealfall ist dies der letzte Tag des Monats also der 30. oder der 31. (Im Februar der 28 oder 29.) Oder der 15. eines Monats.
Dies sind die gesetzlichen Kündigungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ist ein abweichendes Datum vermerkt, also der 05. oder der 27. Oder der 11. dann deutet dies auf eine fristlose Kündigung bereits hin- das muss allerdings nicht im Zeugnis vermerkt sein.
Ist das Datum zu einem späteren Zeitpunkt als das Beendigungsdatum des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt worden, weist dies auf Änderungswünsche des Arbeitnehmers hin welche der AG nicht zu verantworten hat. Weist der AN den AG auf Unstimmigkeiten im Zeugnis hin die der AG zu verantworten hat, dann ist stets das Datum der Beendigung zu datieren.
Die Frist für das Ausstellen eines qualifizierten Zeugnisses beträgt 3-6 Monate. Später kann einem Arbeitgeber nicht mehr zugemutet werden dies zu rekonstruieren.
Der Zeugnisaufbau
Ein Arbeitszeugnis folgt immer dem gleichen Aufbau- Zu Beginn wird der Name genannt und der Beschäftigungszeitraum sowie die Tätigkeit.
Dann folgt eine Beschreibung der Firma, ihres Portfolios und die Branche. Dies sollte nicht zuuu lang geraten da max. 2 Seiten für ein Arbeitszeugnis angemessen sind.
Anschließend erfolgt die Bewertung des Arbeitnehmers nach Arbeitsleistung, Verhalten und Motivation.
Profis beschäftigen sich immer zuerst mit dem Schluss des Zeugnisses und zwar aus 2 Gründen:
- Der Schlusssatz ist bereits eine Vierstufige Bewertung die mit einem Blick erkennen lässt, wie der Arbeitnehmer abschneidet und
- Dieser kann, im Gegensatz zu den Bewertungen der Arbeitsleistung nicht vor Gericht eingeklagt werden.
Im Arbeitszeugnis gilt das Prinzip der Häufung. Je mehr Eigenschaften erwähnt werden, desto besser ist die Note.
Für den Schlusssatz gelten die Erwähnungen folgende vier Punkte als Bestnote:
- Der Beendigungsanlass
- Danksagung für geleistete Arbeit
- Bedauern über das Ausscheiden
- Zukunftswünsche
Das Tüpfelchen auf dem i, die 1 mit Stern ist eine fünfte Erwähnung, dass der Arbeitnehmer jederzeit mit offenen Armen willkommen geheißen wird.
Das Weglassen eines dieser Punkte deutet eine schlechtere Bewertung an.
Ein Beispiel für eine sehr gute Gesamtbewertung:
Frau Schmidt scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Betrieb aus. Wir bedauern ihre Entscheidung sehr, da wir mit ihr eine sehr wertvolle Mitarbeiterin verlieren. Für die Mitarbeit in unserem Betrieb bedanken wir uns und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Ein Beispiel für eine Mangelhafte Gesamtbewertung:
Herr Knoll scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Betrieb aus. Für die Zukunft wünschen wir ihm Erfolg.
Das verdeutlicht bereits sehr anschaulich, wie toll sich die erste Bewertung liest und wie knapp die zweite. Bei Arbeitszeugnissen gilt es aber das gesamte im Blick zu halten- wie lange war jemand beschäftigt? Um welche Branche handelt es sich?
Profis können auch erkennen, ob ein Arbeitszeugnis vor dem Arbeitsgericht eingeklagt wurde- z.b. durch eine durchgängige gute Bewertung- aber eine ausreichende Abschluss Bewertung mit dürftigem Abschied.
Bei den Bewertungen der Codes im Arbeitszeugnis gilt als Faustregel, wie viele mehrfachen Steigerungen ein Arbeitnehmer gelobt wird (je mehr desto besser) und ob verschachtelte Sätze oder Banalitäten (Herr Riedel war immer pünktlich und gut gekleidet- entspricht der Note 6) zum Ausdruck kommen.
Oft ist dabei das Berufsbild und die Branche in Relation zu setzen. Es leuchtet sicher ein das ein Attribut wie Ehrlichkeit bei einem Buchhalter oder einer Kassiererin eine andere Tragkraft entfalten wie z.B. bei einem Metzger.
Ebenso bedient man sich passiver Satzkonstruktionen oder doppelter Negierung um Kritik in einem Zeugnis zu üben – was für ungeübte Leser:innen erst mal klasse klingen mag. Im folgenden Abschnitt gebe ich einige Leistungsmerkmale in der Note 1-5 um ein Gespür zu bekommen.
Die Codes
Sehr gute Leistungen werden durch Zufriedenheitsbekundungen mit bis zu drei Steigerungen ausgedrückt.
Das liest sich dann so:
„… hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. „
Gute Leistungen werden durch Zufriedenheitsbekundungen mit zwei Steigerungen ausgedrückt.
Das liest sich dann so:
„… hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. „
Befriedigende Leistungen werden durch Zufriedenheitsbekundungen mit einer Steigerungen ausgedrückt.
Das liest sich dann so:
„… hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. „
Ausreichende Leistungen meist durch eine einfache Zufriedenheitsbekundung ausgedrückt.
Das liest sich dann so:
„… hat die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt. „
Mangelhafte Leistungen durch eine Bekundung von eingeschränkter Zufriedenheit oder durch das Bemühen des Arbeitnehmers ausgedrückt.
Das liest sich dann so:
„… hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.“
Ungenügende Leistungen durch eine Bekundung von Unzufriedenheit und Unzulänglichkeit ausgedrückt.
Das liest sich dann so:
„… hatte Gelegenheit, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.„
Kommen wir im Folgenden zu einigen Verschlüsselungstechniken in Arbeitszeugnissen:
Verwendung von Leerstellen
Das liest sich dann so:
„Das Verhalten gegenüber Kollegen und Kunden war stets einwandfrei„
Da der Vorgesetzte fehlt, ist das ein Hinweis auf Problembelastetes Verhältnis.
Verwendung bestimmter Reihenfolgen:
Das liest sich dann so:
„Das Verhalten gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten war einwandfrei „
Da die Vorgesetzten am Ende genannt werden deutet dies auf häufige Reibereien mit den Chefs hin.
Verwendung von Verneinungen:
Ds liest sich so
„Herr Müller war nicht uninteressiert.“
Das ist kein Lob, sondern eine Rüge.
Verwendung der Passiv-Form
„Frau Maier hatte die Ablage zu erledigen „
Das deutet auf mangelnde Initiative hin.
Verwendung ausweichender Formulierungen:
„Besonders hervorzuheben ist, dass Herr Karl als Buchhalter sehr genau arbeitete„
Das ist eine Abwertung seiner Fachlichen Kenntnisse.
Wir müssen leider draußen bleiben – Verbotene Zeugniscodes
Es gibt, wie bereits erwähnt, unzulässige Zeugnis-Codes welche auch durch Gerichte so bestätigt wurden.
Ein kleines Best Of möchten wir nicht vorenthalten:
„Er war bei den Kunden immer sehr beliebt“
Diese Aussage bedeutet, der Kollege ist nicht durchsetzungsstark und machte schnell Zugeständnisse.
„Sie war wegen ihrer Pünktlichkeit für den Betrieb ein gutes Vorbild.“
Diese Aussage bedeutet, dass die Kollegin in jeder Hinsicht unbrauchbar war.
„Sie hatte Gelegenheiten, sich das Wissen anzueignen“
…aber sie nutzte diese nicht.
„Er zeigte Verständnis für seine Arbeit.“
Das bedeutet, derjenige war faul und leistete nichts.
„Für die Belange ihrer/ seiner Kolleginnen/Kollegen bewies sie/er umfassendes Verständnis.“
Diese Aussage bedeutet Homosexualität.
„Sie engagierte sich innerhalb und außerhalb des Betriebes für die Belange der Belegschaften.“
Diese Aussage bedeutet Mitglied des Betriebsrates und der Gewerkschaft.
„Er erledigte seine Aufgaben mit der ihm eigenen Sorgfalt.“
Diese Aussage bedeutet, dass es ein sehr chaotischer Kollege ist.
„Sie trug stets zur Erheiterung des Betriebsklimas bei.“
Diese Aussage deutet auf Alkoholkonsum während der Arbeit bei.
„Er ist mit seinen Vorgesetzten immer gut zurechtgekommen.“
Diese Aussage legt dar, dass es sich um einen Arschkriecher handelt.
„Sie erledigte ihre Aufgaben ordnungsgemäß.“
Diese Aussage legt dar, dass die Mitarbeiterin eine pedantische Bürokratin ist.
„Für die Belange seiner Mitarbeiterinnen bewies er großes Einfühlungsvermögen.“
Diese Aussage belegt, dass die Person auf der Suche nach Sexualkontakten war.
Was viele Zeugnislyriker und Ersteller oft vergessen: Das Arbeitszeugnis kann Schadensersatzansprüche auslösen, wenn dieses nicht ordentlich und wahrheitsgemäß erstellt worden ist.
Und dafür haftet der Arbeitgeber, der dieses erstellt hat, gegenüber einem anderen Arbeitgeber, bei dem sich der Zeugnisinhaber bewirbt und natürlich auch gegenüber dem Arbeitnehmer.
Oder um mit Hamlets berühmter Sentenz zu schließen:
„Obs edler im Gemüt, die Pfeil und Schleudern
Des wütenden Geschicks erdulden oder,
Sich waffnend gegen eine See von Plagen,
Durch Widerstand sie enden? Sterben – schlafen –
Nichts weiter! Und zu wissen, daß ein Schlaf
Das Herzweh und die tausend Stöße endet,
Die unsers Fleisches Erbteil, ’s ist ein Ziel,
Aufs innigste zu wünschen. Sterben – schlafen –
Schlafen! Vielleicht auch träumen! […]“