Freiheit, die ich meine…

Inbegriff aller Freiheitsfreunde: Die gleichnamige Statue
  1. Wer träumt nicht davon…
  2. Selbständigkeit unter de Lupe
  3. Wie hälst Du es mit der Kunst?
  4. Schein und sein…
  5. Aber welche unschlagbaren Vorteile hat die Festanstellung?

  • Von René Schindler
  • Lesedauer: 8 Minuten
  • Erfahre, welche Vorzüge ein Angestellten Verhältnis hat, im Gegensatz zur Freiberuflichkeit

oder: Wieso das Angestelltenverhältnis mehr Freiheiten bietet als mancher denkt.



Wer träumt nicht davon…

Dem Hamsterrad entkommen. Der eigene Chef sein. Tun und lassen was man möchte. Mit dem Porsche fahren. Auf den Bahamas Cocktails schlürfen.
Mit seinem Geld tun was man möchte. Unabhängig sein.

Paradiesidylle für Millionäre die nicht mehr arbeiten müssen

So oder ähnlich läuft die Maschinerie in den Sozialen Medien, wenn die Freiberuflichkeit beworben wird.

Endlich dem 9-to-5-Job Lebewohl sagen. Dem doofen Chef den Stinkefinger zeigen. Endlich mit den Kollegen zusammenarbeiten die man sich ausgesucht hat. Keine Pflichten mehr. Viel mehr Netto. Keine Zwangsabgaben mehr in die Sozialsysteme.

Manch junger, leistungsstarker Mensch lässt sich davon sicher beeindrucken.  Und auch viele ältere Semester verfallen diesem faulen Zauber wie ihn Hexer und Scharlatane der Neuzeit gern im Internet verbreiten.

Einfach mit positivem Mindset und bejahenden Glaubenssätzen sollen aus Sachbearbeitern freiberufliche Selbstverwirklicher werden. Fingerschnips. Vorher müssen sie viele ersparte Euros aus dem unfreien Angestellten Verhältnis in Zwielichtige Berater, Coaches und Wegbereiter investieren.

Die beste Investition ist schließlich die in sich selbst. Von nix kommt nichts. Man kennt solche Sprücher heutzutage leider zur Genüge. Sie taugen bestenfalls für die Klotüre.

Was dabei aber oft übersehen wird, wie unfrei und stressig das Freiberuflertum in echt so ist. Wie wenig man me-time hat, wie oft man fürs eigene Business 24/7 schuftet und was der Preis dafür ist…

Betrachten wir das ganze mal genauer.

Selbständigkeit unter de Lupe


Was ist denn Selbständigkeit im beruflichen Kontext eigentlich?

Nun, man unterscheidet einerseits Gewerbetreibende und Freiberufler. Auch wenn es viele, meist englische Begriffe dafür gibt- am Ende läuft es auf diese beiden im deutschen Recht verankerten Begriffe hinaus.

Ein Gewerbetreibender ist Kraft Gewerbeordnung jemand, der ein Gewerbe angemeldet hat, Handel betreibt oder Dienste erbringt.
Das kann ein Kioskbudenbesitzer sein, ein Gastronom oder ein Handwerker, wie ein Fliesenleger, Frisör oder ein Installateur.

Wenig Glamour: echter selbständiger Handwerker

Hervorzuhebendes Merkmal ist, dass meist mit den Händen etwas gewerkelt wird und etwas entsteht. (z.B. Neue Badfliesen, eine tolle Frisur oder ein leckeres Gericht samt Getränk.) Manchmal haben Gewerbetreibende Personen angestellt, manchmal sind sie alleine tätig. Ein Gewerbetreibender ist selbstständig und auf eigene Rechnung tätig. Er teilt sich seine Arbeitszeit und seine Intensität selbst ein. ER trägt das volle Risiko seiner Unternehmung.

Er oder Sie genießt keinen sozialversicherungsrechtlichen Schutz in Form von einer Kranken-, Pflege-, oder Rentenversicherung, wie dies Arbeitnehmer tun. Diese Versicherungen können natürlich von jedem Gewerbetreibenden selbst abgeschlossen werden (und sind dann oft deutlich teurer).

Viele Gewerbetreibende, vor allem die Handwerker:innen, sind in ihrer Innung zusammengeschlossen. Diese vertritt die Wirtschafts- und sozialpolitischen Belange.

Für diese Dienste und Werke von Gewerbetreibenden gibt es Kundschaft, welche diese Nachfragen. Sich Bäder renovieren lassen, oder einen neuen Haarschnitt bekommen. Ins Restaurant gehen.

Selbständige Frisörmeisterin bei der Arbeit

Freiberuflich tätige Menschen sind per se in Berufen zu finden, welche geistig und überwiegend beratend tätig sind.  Dies steckt oft bereits in der Berufsbezeichnung mit drinnen.

Bei Steuerberaterinnen und Steuerberatern z. B.
Wirtschaftsprüfer:innen zählen dazu. Ebenso Anwältinnen und Anwälte um die juristischen Berufe abzudecken.

Im Medizinischen Bereich sind es niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Apothekerinnen und Apotheker. Tierärzte und Zahnärztinnen. Psyhotherapeutinnen und -therapeuten.

Aber auch Architektinnen und Architekten. Für diese erwähnten Berufsgruppen existieren eigene sog. Berufsständische Kammern. Die Tätigkeiten und Honorare sind geregelt und für die oben genannten Berufsgruppen existieren Versorgungssysteme und klare Regeln für die Inanspruchnahme von Diensten.

Freiberuflicher Architekt bei der Arbeit


Der Schutz vor Altersrisiken und Krankheiten ist oftmals über die berufsständischen Versorgungswerke geregelt.

Zahlen und Fakten von Freiberuflern in berufsständischen Versorungswerken

Wie hälst Du es mit der Kunst?

Eine Sonderstellung nehmen oft Künstlerisch freiberufliche Personen ein. Deren volatile Auftragslage erschwert für den Großteil dieser Personen den Aufbau sicherer Strukturen und mit der Schaffung der Künstlersozialkasse (KSK mit Sitz in Wilhelmshaven nicht zu verwechseln mit dem Kommando Spezialkräfte) in den 1970er Jahren wurde ein eigener Renten- und Krankenkassenträger geschaffen.

Gibt es seit den 1970erJahren: Die Künstlersozialkasse



Nun kommt der dritte Teil in der Beschreibung von Selbständigen. So genannte ausgelagerte Beschäftigungsverhältnisse, welche nicht primär als Freiberufler definiert sind, über keine Berufsständischen Kammer- und Versorgungssysteme wie die Apothekerkammer, die Ärztekammer oder die Steuerberaterkammer verfügen und oft in starker Abhängigkeit zu einem Auftragnehmer oder Kunden stehen.

Schein und sein…


Im IT-Bereich findet man oft als „Freelancer“ gelabelte Personen welche in der Organisationsstruktur der Firma für die sie Dienste verrichten, anzutreffen sind. Der englische Begriff soll hochwertiger klingen als das Beschäftigungsverhältnis es vorgaukelt.

Aber auch Funktionsbereiche wie Buchhaltung, Einkauf oder Personal werden zunehmend outgesourct und durch „Freiberufler“ gestemmt.

Die formal den gleichen Status wie Apotheker:innen, Ärzt:innen oder Steuerberatende innehaben – also Selbständige sind.

Aber sie verfügen eben nicht über das Ausmaß an sozialer Sicherung wie diese. Oder sind Pflichtversichert. Man ist ja Freiberufler.

Seit einiger Zeit wird die Freiberuflichkeit ebenfalls als zu erstrebenswertes Ziel verkauft. Für Tätigkeiten als z.B. Life-Coach oder Vermögensberater oder etwas hochtrabender als Consultant.

Nach außen alles cool und locker…


Man solle sich von der Knechtschaft der Festanstellung befreien, die Fesseln der Zwangsversicherungen abstreifen und aus der Mühle des Proletariats aussteigen um frei nach Marx eine Welt zu gewinnen.

Die Menschen welche diesen und ähnliche Unfug vor allem in den Weiten der als schillernde Werbespots in einschlägigen Webvideoportale oder Instantmessenger anbieten und andere, vor allem Festangestellte Personen durch Anbieten ihrer überteuerten Dienstleistungen in drittklassigen Seminarräumen meist mittelklassiger Hotels, sind auf Umsätze angewiesen.

Da diese Menschenfänger darauf angewiesen sind, genug willfährige Erfüllungsgehilfen um sich zu scharen und ihre ätzenden Botschaften zu streuen, leuchtet ein.

Above the line Communication… Damals in Print, auf Litfasssäulen und in Zeitungen…

Das Internet und besonders Social Media hat es besonders leicht gemacht, Dienste und Angebote, die niemand direkt und natülich nachfragt für überteuertes Geld an den Mann oder die Frau zu bringen.

Beliebtes Ziel – die festangestellten, die jeden Tag im Hamsterrad sich kaputt schuften und in der wirklich niemand vom Tellerwäscher zum Millionär wird. So weit so einleuchtend.

…heute auf den Bildschirmen und Smartphone Displays

Aber welche unschlagbaren Vorteile hat die Festanstellung?


Ein regelmäßig gezahltes Gehalt. Das in Zeiten des Fachkräftemangels in den meisten Branchen und Firmen steigt.

Oftmals Sonderzahlungen in Form von sog. Weihnachts- (meist im November) und Urlaubsgeld (meist im Juni).

Bezahlter Jahresurlaub, meist 30 Tage (laut Gesetz: 20 Tage bei einer 5 Tage Woche).

Geregelte Arbeitszeiten (je nach Branche 35- 40 Wochenstunden – das entspricht einer echten Work-Life Balance mit me time), Überstunden können zudem oft ausgezahlt oder abgefeiert werden.

Bezahlte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen. Anschließend zahlt die Krankenkasse bis 18 Monate Krankengeld anteilig anhand des letzten Verdienstes weiter!! (versucht das mal als Freiberufler, hahaha – dafür wird extra eine Krankentagegeldversicherung fällig) Von einer Unfallversicherung ganz zu schweigen, diesen Träger der Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber alleine.

Quelle: https://www.huk.de/gesundheit-vorsorge-vermoegen/krankenversicherung/krankenzusatzversicherung/krankentagegeld.html



Dazu kommen eine Arbeitslosenversicherung (zahlt bis zu 24 Monate 60 / 67 % des letzten Nettogehaltes bei Arbeitslosgkeit) und Pflegeversicherung von denen man zwar nicht in Saus und Braus leben kann, aber welche Risiken stark abfedern helfen.

Davon träumt ein Selbständiger. Er hat zwar die Möglichkeit, dafür selbst zu zahlen- das ist aber teuer.

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung – man darf als selbständiger quasi beide, also den AN & den AG Beitrag tragen
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_node.html


Das Sozialrecht kennt den Terminus des Scheinselbständigen. Damit werden Personen bezeichnet welche, in einem quasi abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen aber als Freiberufler auftreten. Das ist die Welt, welche für viele Blender als ideal gilt, um ihre Überteuerten Kurse, Coaching und sonstiges zu verkaufen.

Das Allerbeste am Angestelltendasein- man muss kein High Performer sein. Allgemeine durchschnittliche Arbeitsleistungen reichen völlig aus. Auch wenn es genügend Anwaltskanzleien gibt, welche genug Sprechdurchfall von sich geben und suggerieren eine Durchschnittsleistung reiche für die (fristlose) Kündigung aus

Man muss keine Kunden über den Tisch zi.. äh akquirieren und kann sich nebenbei, mit Zustimmung des Arbeitgebers auch ein Nebengewerbe aufbauen. Ach ja – da Selbständige ausserhalb der Berufsständischen Kammern (Ärzte, Architekten, Juristen usw.) nicht in die arbeitslosenvericherung einzahlen fallen diese, wie in der Covid-19 Krise geschehen, sofort in den Bürgergeld Bezug, wenn der Auftrag wegfällt. So erging es vielen Freelancern, die in der IT sehr gut verdienten.

Festanstellung ist auch immer soziales Netz, in vielen Bedingungen, welche Lebensrisiken (Krankheit, Alter, Unfall, Jobverlust) abfedern



Der Autor bewundert echte und gelebte Selbständigkeit – verurteilt aber diese durch das Internet seit einigen Jahren Kultivierte Fake Selbständigkeit auf Kosten der Allgemeinheit.


2 Antworten zu “Freiheit, die ich meine…”

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